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Trainer, Übungsleiter, Ausbildungswart: Wer steht da eigentlich vor der Gruppe?

Auf dem Platz steht jemand, den alle Trainer nennen. Was hinter dieser Bezeichnung steckt, was Ehrenamt leisten kann und wo die Grenze verläuft.

Du meldest dich in einem Verein an, und auf dem Platz steht jemand, der die Gruppe leitet. Auf der Website heißt er Trainer, manchmal Übungsleiter, manchmal Ausbildungswart. Für die meisten Halter klingt das alles gleich, nämlich nach jemandem, der das gelernt hat.

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Der Punkt ist: Was davon eine Ausbildung bezeichnet und was ein Amt, sieht man dem Wort nicht an. Wir finden, das sollte man wissen, bevor man sich irgendwo anmeldet. Auch bei uns.

Die Bezeichnung sagt nichts

Hundetrainer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung, keinen Abschluss, den alle machen müssen, und niemanden, der die Bezeichnung entzieht. Wer sich Hundetrainer nennen möchte, darf das, unabhängig davon, was er kann.

Geregelt ist etwas anderes: die Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder Halter anleitet, braucht dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8f Tierschutzgesetz. Die erteilt das Veterinäramt, und dafür muss die antragstellende Person ihre Sachkunde nachweisen, meist in einem Fachgespräch. Diese Erlaubnis ist der einzige Nachweis, den es flächendeckend gibt, und sie sagt nichts über eine bestimmte Methode aus, sondern über die Zulässigkeit der Tätigkeit.

Im Verein ist die Lage eine andere. Wer ehrenamtlich Vereinsmitglieder anleitet, handelt nicht gewerbsmäßig. Sobald ein Verein aber Kurse gegen Entgelt anbietet oder Nichtmitglieder trainiert, braucht er die Erlaubnis ebenfalls. Unser Verein hat sie, deshalb können bei uns auch Gäste über eine Kurskarte mittrainieren.

Was hinter Übungsleiter und Ausbildungswart steckt

Innerhalb der Verbände gibt es eigene Qualifikationen. Der Deutsche Verband der Gebrauchshundsportvereine, in dem wir organisiert sind, bildet Ausbildungswarte, Übungsleiter und Trainer nach einer eigenen Ausbildungsordnung aus. Welche Qualifikation für welche Funktion im Verein nötig ist, richtet sich nach den Verbandsregelungen. Am Ende der Lehrgänge steht eine schriftliche Lernzielkontrolle, danach wird der Sachkundenachweis des Verbands für das Deutsche Hundewesen ausgestellt.

Die Ausbildungsordnung nennt die Themen: einen allgemeinen Teil mit Verbandsstruktur, Rechtsfragen, Versicherung und Erster Hilfe, dazu Grundlagen zu Abstammung, Körpersprache, Haltung und Wesen des Hundes, die Aufgaben des Übungsleiters, den Aufbau von Übungsstunden und schließlich den Fachteil der jeweiligen Sparte. Die Lehrgänge sind als Theorie- und Praxislehrgänge durchzuführen.

Für den Gesamtkomplex der Schulungen mit Abschlussprüfung sind nach der Ausbildungsordnung mindestens 30 Stunden anzusetzen. In anderen Verbänden des VDH findet sich dieselbe Formulierung, dort mit dem Zusatz, dass zwei Wochenenden zu veranschlagen seien.

Rechne das einmal durch. Wenn sich diese Zeit auf Verbandskunde, Recht, Erste Hilfe, Kynologie, Gruppenführung und die Sparte verteilt, bleibt für Lernverhalten und Stresserkennung beim Hund wenig übrig. Zum Vergleich: Private Trainerausbildungen dauern je nach Anbieter ein bis zwei Jahre, und ein Fachgespräch beim Veterinäramt prüft deutlich mehr ab.

Fairerweise gehört dazu: Der Nachweis gilt nicht dauerhaft. Er muss durch Fortbildungsseminare verlängert werden, und der Verband bietet solche Seminare regelmäßig an, auch zu Lerntheorie. Wer sich dafür interessiert, kann sich also weiterbilden. Verpflichtend ist nur der Erhalt des Nachweises, nicht ein bestimmter Wissensstand.

Das ist keine Kritik an den Menschen, die diese Lehrgänge machen. Es ist eine Aussage über den Umfang.

Qualifiziert wird für die Sportart, nicht für den Hund

Der entscheidende Punkt steckt nicht im Stundenumfang, sondern im Zuschnitt. Der Sachkundenachweis wird je Sparte erworben, also getrennt für Basisarbeit, Fährte, Agility, Turnierhundsport, Obedience, Treibball, DogDancing oder Hoopers. Wer ihn in einer Sparte hat, bekommt ihn in einer anderen leichter anerkannt.

Und die Zugangsvoraussetzung passt dazu: Nachzuweisen ist praktische Tätigkeit in der jeweiligen Sparte, also Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen. Alternativ erkennt der Verband eine mindestens zweijährige Assistenzzeit an, für die man vom Vorsitzenden beim Verband gemeldet sein muss. Wer die praktische Tätigkeit vorweisen kann, verkürzt diese Zeit oder braucht sie gar nicht.

Bei Sportarten, die neu ins Programm des Verbands aufgenommen werden, gilt außerdem eine Übergangsregelung von drei Jahren. In dieser Zeit genügt die bloße Assistenzmeldung ohne jede Wartezeit. Erst ab dem vierten Jahr ist ein Jahr Assistenz nachzuweisen, ab dem fünften Jahr zwei.

Daran ist nichts Verwerfliches, es ist die Logik eines Sportverbands: Er qualifiziert Menschen dafür, eine Sportart zu unterrichten. Der Maßstab ist der erfolgreiche Hundesportler, nicht der Fachmann für Verhalten.

Nur deckt sich das nicht mit dem, was Halter erwarten. Wer mit einem unsicheren Hund auf den Platz kommt, sucht keinen Sporttrainer. Er sucht jemanden, der ihm mit seinem Hund hilft. Dass beide Rollen dasselbe Wort tragen, ist das eigentliche Problem.

Was Ehrenamt leisten kann

Übungsleiter arbeiten unentgeltlich. Sie stehen nach Feierabend auf dem Platz, samstags und sonntags, neben Beruf und Familie. Genau deshalb kostet Vereinstraining einen Monatsbeitrag und keine sechzig Euro pro Stunde.

Wer die Ausbildung im Verein mit der eines hauptberuflichen Trainers vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge. Der eine lebt davon und investiert entsprechend, der andere gibt seine Freizeit. Für Basisarbeit, für den Aufbau von Signalen, für Sport und für das gemeinsame Üben in der Gruppe reicht das gut aus, und viele Übungsleiter machen das über Jahre mit großer Erfahrung.

Wo die Grenze verläuft

Eng wird es, wenn ein Hund auf den Platz kommt, der mehr braucht als Anleitung. Ein Hund mit Angst vor Menschen. Ein Hund, der bei Artgenossen sofort hochfährt. Ein Hund aus dem Tierschutz mit einer Geschichte, die niemand kennt.

Dann steht der Übungsleiter vor einer Aufgabe, für die dreißig Stunden Theorie nicht gedacht waren. Und weil er helfen will und die Gruppe zuschaut, wird improvisiert. Genau an dieser Stelle landen Vereine beim Leinenruck und beim härteren Durchgreifen, nicht aus Bosheit, sondern aus Überforderung.

Deshalb ist die wichtigste Frage nicht, was ein Übungsleiter kann, sondern ob er weiß, wo er aufhören muss. Wer sagt, das übersteigt meine Möglichkeiten, ist qualifizierter als jemand, der alles zutraut.

Der Verband findet kaum noch Leute

Dazu kommt ein Problem, über das in den Vereinen offen gesprochen wird: Es finden sich kaum noch Menschen, die das Amt übernehmen. Die Vereine werden kleiner, der Altersdurchschnitt steigt, und wer ausbildet, macht es oft schon zu lange und zu allein.

Höhere Anforderungen an die Ausbildung würden diese Lücke kurzfristig vergrößern, nicht schließen. Das ist der Grund, warum sich an der Situation so wenig bewegt. Woran die rückläufigen Mitgliederzahlen im Einzelnen liegen, ob an der Qualität, am veränderten Freizeitverhalten oder an der Konkurrenz privater Hundeschulen, lässt sich seriös nicht sagen. Zu sehen ist nur, dass es überall so ist.

Wie wir es halten

Bei uns leiten die Gruppen Menschen, die ihre Qualifikation offenlegen. Wer welche Ausbildung hat, steht bei den Trainingszeiten. Unser Verein verfügt über die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, und wir sagen ehrlich, was wir nicht anbieten.

Für Hunde mit Unsicherheiten, starker Reagibilität oder auffälligem Verhalten empfehlen wir Einzeltraining statt Gruppenstunde. Nicht, weil wir uns drücken wollen, sondern weil eine Gruppe der falsche Ort dafür ist und ein ehrenamtlich geleitetes Vereinstraining nicht die richtige Antwort auf ein Verhaltensproblem.

Was du fragen kannst

Bevor du dich irgendwo anmeldest, sind das die Fragen, die weiterhelfen:

  • Welche Ausbildung hat die Person, die meine Gruppe leitet, und wann hat sie diese gemacht?
  • Wann war die letzte Fortbildung?
  • Hat der Verein eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn er Kurse gegen Entgelt anbietet?
  • Was passiert, wenn mein Hund in der Gruppe nicht zurechtkommt?
  • An wen verweist ihr, wenn es über eure Möglichkeiten hinausgeht?

Wer auf diese Fragen freundlich und konkret antwortet, hat sie sich selbst schon gestellt. Wer ausweicht oder sich angegriffen fühlt, sagt damit auch etwas.

Wenn du wissen willst, wie es bei uns läuft, schreib uns oder komm zum Schnuppertraining vorbei. Was wir voraussetzen, steht auf der Seite Trainingsvoraussetzung.