Hundetraining im Verein: Was gesetzlich erlaubt ist – und wo Sie hellhörig werden sollten
- webmaster47315
- 29. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Juni
Immer wieder hören wir von Hundehalter:innen, die für Trainingsangebote in einem Verein bezahlen mussten – ohne Information über Mitgliedschaft oder rechtliche Grundlagen.
Was viele dabei nicht wissen:Auch Vereine benötigen eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn sie entgeltliche Hundetrainings für Nicht-Mitglieder anbieten.
Das Hundetraining für Nicht-Mitglieder ist keineswegs verboten – aber es muss korrekt genehmigt sein. Wir möchten deshalb aufklären, wann ein Verein tatsächlich ohne Genehmigung arbeiten darf – und woran Sie seriöse Angebote erkennen.
Denn auch wir als Verein bieten Kurse für Nicht-Mitglieder an – mit behördlicher Erlaubnis und im Sinne des Tierschutzes.
Das Wichtigste vorab: Vereinsarbeit ist (nur dann) genehmigungsfrei, wenn...
Ein Verein darf Hundetraining anbieten, ohne behördliche Genehmigung, wenn:
✅ das Training nur für Vereinsmitglieder angeboten wird
✅ kein Entgelt für einzelne Kurse oder Stunden erhoben wird
✅ die Arbeit ehrenamtlich und rein vereinsintern erfolgt
➡️ In diesem Rahmen braucht der Verein keine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG.
Achtung: Sobald Geld fließt oder Außenstehende teilnehmen, ändert sich alles
Sobald ein Verein Geld für Training verlangt – z. B. für eine Kursbuchung, Einzelstunde oder auch für eine angebliche „Spende“ mit Gegenleistung – greift das Gesetz. Dann wird das Training entgeltlich – und ist erlaubnispflichtig.
Das gilt auch, wenn:
– Menschen teilnehmen, die keine Mitglieder sind,
– eine Mitgliedschaft nicht angeboten oder eingefordert wird,
– Vereinsfremde Trainer gegen Honorar eingesetzt werden,
– Online-Angebote oder externe Veranstaltungen gegen Bezahlung durchgeführt werden.
👉 In diesen Fällen braucht der Verein eine behördliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz – genau wie eine gewerbliche Hundeschule. Wichtig zu wissen:
Ein VDH-Trainerschein oder Übungsleiterschein reicht nicht automatisch aus, um die gesetzlich geforderte Fachkunde zu belegen.
Warum diese Regelung wichtig ist
Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen Hunde ausbilden – und dass keine tierschutzwidrigen Methoden zum Einsatz kommen.
Denn falsches Training kann schwerwiegende Folgen haben:
🚫 Fehlverknüpfungen und Ängste bei Welpen
🚫 Aggressives oder gestörtes Verhalten
🚫 Schäden durch Zwangsmittel oder Überforderung
Die Risiken für Hundehalter:innen
Wer bei einem Verein oder Anbieter trainiert, der ohne gültige Genehmigung arbeitet, geht ein Risiko ein:
⚠️ Kein Versicherungsschutz bei Unfällen
⚠️ keine fachliche Kontrolle durch das Veterinäramt
⚠️ Gefahr durch veraltete oder schädliche Trainingsmethoden
⚠️ Der Verein oder Anbieter haftet – die Konsequenzen spürt oft der Hund.
So erkennen Sie ein faires und rechtssicheres Vereinsangebot
Nutzen Sie diese Checkliste zur Orientierung:
✅ Wird offen kommuniziert, ob es sich um ein Vereinsangebot oder einen entgeltlichen Kurs handelt?
→ Bei entgeltlichen Kursen muss eine § 11-Erlaubnis vorliegen.
✅ Wird Ihnen eine Mitgliedschaft angeboten?
→ Wenn nein, aber trotzdem Geld verlangt wird: gezielt nach der Genehmigung fragen.
✅ Wer leitet das Training?
→ Ehrenamtliche Vereinsmitglieder oder bezahlte Trainer:innen?→ Liegt eine behördliche Erlaubnis vor?
✅ Wird die Erlaubnis offen ausgewiesen?
→ Seriöse Anbieter führen ihre § 11-Genehmigung meist direkt im Impressum oder auf der Website auf – das ist bei entgeltlichem Training eine gesetzlich relevante Pflichtangabe.
→ Alternativ sollte sie auf Nachfrage jederzeit vorgezeigt werden können.
Dann handelt es sich nicht mehr um klassische Vereinsarbeit – und eine Genehmigung ist erforderlich.
Unser Verein: rechtssicher, tierschutzgerecht, transparent
Wir setzen auf klare Regeln – im Sinne der Hunde, Halter:innen und Behörden:
✔ Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG
✔ Unsere Trainer:innen sind qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort
✔ Wir bieten auch entgeltliche Kurse für Nicht-Mitglieder an – rechtssicher und gewaltfrei
✔ Unsere Angebote folgen den Grundsätzen des positiven, modernen Hundetrainings
Ob Vereinsmitglied oder externer Teilnehmer: Bei uns trainieren Sie mit gutem Gefühl.
Fazit: Training im Verein ist Vertrauenssache – aber nicht grenzenlos
Ein Verein ist keine gesetzesfreie Zone. Wenn Training entgeltlich wird, gelten dieselben Regeln wie für Hundeschulen. Fragen Sie im Zweifel nach – und lassen Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen.



