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Hundetraining im Verein: Was gesetzlich erlaubt ist – und wo Sie hellhörig werden sollten

Aktualisiert: 1. Juni

Immer wieder hören wir von Hundehalter:innen, die für Trainingsangebote in einem Verein bezahlen mussten – ohne Information über Mitgliedschaft oder rechtliche Grundlagen.

Was viele dabei nicht wissen:Auch Vereine benötigen eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn sie entgeltliche Hundetrainings für Nicht-Mitglieder anbieten.

Das Hundetraining für Nicht-Mitglieder ist keineswegs verboten – aber es muss korrekt genehmigt sein. Wir möchten deshalb aufklären, wann ein Verein tatsächlich ohne Genehmigung arbeiten darf – und woran Sie seriöse Angebote erkennen.

Denn auch wir als Verein bieten Kurse für Nicht-Mitglieder an – mit behördlicher Erlaubnis und im Sinne des Tierschutzes.

Das Wichtigste vorab: Vereinsarbeit ist (nur dann) genehmigungsfrei, wenn...

Ein Verein darf Hundetraining anbieten, ohne behördliche Genehmigung, wenn:

✅ das Training nur für Vereinsmitglieder angeboten wird kein Entgelt für einzelne Kurse oder Stunden erhoben wird ✅ die Arbeit ehrenamtlich und rein vereinsintern erfolgt

➡️ In diesem Rahmen braucht der Verein keine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG.

Achtung: Sobald Geld fließt oder Außenstehende teilnehmen, ändert sich alles

Sobald ein Verein Geld für Training verlangt – z. B. für eine Kursbuchung, Einzelstunde oder auch für eine angebliche „Spende“ mit Gegenleistung – greift das Gesetz. Dann wird das Training entgeltlich – und ist erlaubnispflichtig.

Das gilt auch, wenn:

– Menschen teilnehmen, die keine Mitglieder sind, – eine Mitgliedschaft nicht angeboten oder eingefordert wird, Vereinsfremde Trainer gegen Honorar eingesetzt werden, – Online-Angebote oder externe Veranstaltungen gegen Bezahlung durchgeführt werden.

👉 In diesen Fällen braucht der Verein eine behördliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz – genau wie eine gewerbliche Hundeschule. Wichtig zu wissen:

Ein VDH-Trainerschein oder Übungsleiterschein reicht nicht automatisch aus, um die gesetzlich geforderte Fachkunde zu belegen.

Warum diese Regelung wichtig ist

Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen Hunde ausbilden – und dass keine tierschutzwidrigen Methoden zum Einsatz kommen.

Denn falsches Training kann schwerwiegende Folgen haben: 🚫 Fehlverknüpfungen und Ängste bei Welpen 🚫 Aggressives oder gestörtes Verhalten 🚫 Schäden durch Zwangsmittel oder Überforderung

Die Risiken für Hundehalter:innen

Wer bei einem Verein oder Anbieter trainiert, der ohne gültige Genehmigung arbeitet, geht ein Risiko ein:

⚠️ Kein Versicherungsschutz bei Unfällen ⚠️ keine fachliche Kontrolle durch das Veterinäramt ⚠️ Gefahr durch veraltete oder schädliche Trainingsmethoden ⚠️ Der Verein oder Anbieter haftet – die Konsequenzen spürt oft der Hund.

So erkennen Sie ein faires und rechtssicheres Vereinsangebot

Nutzen Sie diese Checkliste zur Orientierung:


Wird offen kommuniziert, ob es sich um ein Vereinsangebot oder einen entgeltlichen Kurs handelt?

→ Bei entgeltlichen Kursen muss eine § 11-Erlaubnis vorliegen.


Wird Ihnen eine Mitgliedschaft angeboten?

→ Wenn nein, aber trotzdem Geld verlangt wird: gezielt nach der Genehmigung fragen.


Wer leitet das Training?

→ Ehrenamtliche Vereinsmitglieder oder bezahlte Trainer:innen?→ Liegt eine behördliche Erlaubnis vor?


Wird die Erlaubnis offen ausgewiesen?

Seriöse Anbieter führen ihre § 11-Genehmigung meist direkt im Impressum oder auf der Website auf – das ist bei entgeltlichem Training eine gesetzlich relevante Pflichtangabe.

→ Alternativ sollte sie auf Nachfrage jederzeit vorgezeigt werden können. Dann handelt es sich nicht mehr um klassische Vereinsarbeit – und eine Genehmigung ist erforderlich.

Unser Verein: rechtssicher, tierschutzgerecht, transparent

Wir setzen auf klare Regeln – im Sinne der Hunde, Halter:innen und Behörden:

✔ Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG ✔ Unsere Trainer:innen sind qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort ✔ Wir bieten auch entgeltliche Kurse für Nicht-Mitglieder an – rechtssicher und gewaltfrei ✔ Unsere Angebote folgen den Grundsätzen des positiven, modernen Hundetrainings

Ob Vereinsmitglied oder externer Teilnehmer: Bei uns trainieren Sie mit gutem Gefühl.

Fazit: Training im Verein ist Vertrauenssache – aber nicht grenzenlos

Ein Verein ist keine gesetzesfreie Zone. Wenn Training entgeltlich wird, gelten dieselben Regeln wie für Hundeschulen. Fragen Sie im Zweifel nach – und lassen Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen.

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