Immer wieder hören wir von Hundehaltern, die für Trainingsangebote in einem Verein bezahlt haben – ohne Information über Mitgliedschaft oder rechtliche Grundlagen.

Was viele nicht wissen: Auch Vereine benötigen eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn sie entgeltliche Hundetrainings für Nicht-Mitglieder anbieten.
Das Hundetraining für Nicht-Mitglieder ist keineswegs verboten – aber es muss korrekt genehmigt sein. Wir möchten deshalb aufklären, wann ein Verein tatsächlich ohne Genehmigung arbeiten darf – und woran du seriöse Angebote erkennst.
Denn auch wir als Verein bieten Kurse für Nicht-Mitglieder an – mit behördlicher Erlaubnis und im Sinne des Tierschutzes.
Wann ein Verein ohne Erlaubnis arbeiten darf
Ein Verein darf Hundetraining anbieten, ohne behördliche Genehmigung, wenn:
- das Training nur für Vereinsmitglieder angeboten wird
- kein Entgelt für einzelne Kurse oder Stunden erhoben wird
- die Arbeit ehrenamtlich und rein vereinsintern erfolgt
- In diesem Rahmen braucht der Verein keine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG.
Sobald Geld fließt oder Gäste mittrainieren
Sobald ein Verein Geld für Training verlangt – z. B. für eine Kursbuchung, Einzelstunde oder auch für eine angebliche „Spende“ mit Gegenleistung – greift das Gesetz. Dann wird das Training entgeltlich – und ist erlaubnispflichtig.
Das gilt auch, wenn:
- Menschen teilnehmen, die keine Mitglieder sind,
- eine Mitgliedschaft nicht angeboten oder eingefordert wird,
- Vereinsfremde Trainer gegen Honorar eingesetzt werden,
- Online-Angebote oder externe Veranstaltungen gegen Bezahlung durchgeführt werden.
In diesen Fällen braucht der Verein eine behördliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz – genau wie eine gewerbliche Hundeschule.
Wichtig zu wissen:
Ein Übungsleiter- oder Trainerschein eines Verbands ersetzt die behördlich geprüfte Sachkunde nicht automatisch. Mehr dazu in unserem Beitrag Trainer, Übungsleiter, Ausbildungswart.
Warum es diese Regel gibt
Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen Hunde ausbilden – und dass keine tierschutzwidrigen Methoden zum Einsatz kommen.
Denn falsches Training kann schwerwiegende Folgen haben:
- Fehlverknüpfungen und Ängste bei Welpen
- Aggressives oder gestörtes Verhalten
- Schäden durch Zwangsmittel oder Überforderung
Welches Risiko du eingehst
Wer bei einem Verein oder Anbieter trainiert, der ohne gültige Genehmigung arbeitet, geht ein Risiko ein:
- Unklarer Versicherungsschutz, wenn im Schadensfall Streit über den Rahmen des Angebots entsteht
- keine fachliche Kontrolle durch das Veterinäramt
- Gefahr durch veraltete oder schädliche Trainingsmethoden
- Der Verein oder Anbieter haftet – die Konsequenzen spürt oft der Hund.
So erkennst du ein seriöses Angebot
Diese Fragen helfen bei der Einordnung:
- Wird offen kommuniziert, ob es sich um ein Vereinsangebot oder einen entgeltlichen Kurs handelt?
Bei entgeltlichen Kursen muss eine Erlaubnis vorliegen.
- Wird dir eine Mitgliedschaft angeboten?
Wenn nicht, aber trotzdem Geld verlangt wird: gezielt nach der Erlaubnis fragen.
- Wer leitet das Training?
Ehrenamtliche Vereinsmitglieder oder bezahlte Trainer? Und liegt eine behördliche Erlaubnis vor?
- Wird die Erlaubnis offen ausgewiesen?
Viele Anbieter nennen ihre Erlaubnis im Impressum oder auf der Website. Eine ausdrückliche Pflicht dazu gibt es nicht, aber wer sie hat, zeigt sie meist auch.
Auf Nachfrage sollte sie jederzeit vorgezeigt werden können.
Wie wir es halten
Wir setzen auf klare Regeln – im Sinne der Hunde, Haltern und Behörden:
- Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG
- Unsere Trainerinnen und Trainer sind qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort
- Wir bieten auch entgeltliche Kurse für Nicht-Mitglieder an – rechtssicher und gewaltfrei
- Unsere Angebote folgen den Grundsätzen des positiven, modernen Hundetrainings
Ob Vereinsmitglied oder Gast: Bei uns weißt du, woran du bist.
Fazit
Ein Verein ist keine gesetzesfreie Zone. Wenn Training entgeltlich wird, gelten dieselben Regeln wie für Hundeschulen. Frag im Zweifel nach, und lass dich nicht mit Ausreden abspeisen.