top of page

Platzordnung

​

  • Die Aufsicht und das Hausrecht auf dem Vereinsgelände obliegt dem Vorstand und den Ausbildern, deren Anweisungen Folge zu leisten sind. Mitarbeit, gegenseitige Unterstützung und Rücksicht sowie Disziplin sind im Hundesport ein wichtiger Grundsatz.

 

  • Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur als Mitglied oder nach Entrichten der fälligen Trainingsgebühr möglich. Jedes Nichtmitglied ist verpflichtet sich vor der Übungsstunde beim Vorstand oder den Ausbildern zu melden, die über die Teilnahme von Gästen entscheiden. Ab dem erstmaligen Besuch besteht gegenüber dem Vorstand/den Ausbildern eine Nachweispflicht des Tierhalters über eine Haftpflichtversicherung und einen gültigen Impfschutz des Hundes.

 

  • Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, haben keinen Zutritt zum Platz. Läufige Hündinnen können nur nach Absprache mit den Ausbildern zum Training zugelassen werden.  Der Vorstand und die Ausbilder behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung. 

 

  • Die Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Möglichkeit, die Hunde frei laufen zu lassen, ist eine Besonderheit des Vereins. Die Entscheidung obliegt dem Übungsleiter und dem Vorstand.

 

  • Das Tragen eines Beißschutzes bei einzelnen Hunden, kann vom jeweiligen Trainer/Ausbilder oder dem Vorstand angeordnet werden.

 

  • Spielzeuge sind auf dem Platz nur nach Absprache mit den Übungsleitern oder dem Vorstand erlaubt.

 

  • Das Lösen der Hunde auf dem Vereinsgelände, insbesondere das Markieren an den Trainingsgeräten ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen und mit Wasser nachzuspülen.

 

  • Platzanlagen, Geräte, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Personen, die den Besitz des FSH Hochwald mutwillig zerstören oder beschädigen, sind zur Ersatzleistung verpflichtet.

 

  • Verstöße gegen die Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, bzw. einen Platzverweis zur Folge haben.  Bei allen Verstößen gegen diese Platzordnung und der daraus resultierenden Schäden ist der Hundehalter haftbar.

 

  • Mitglieder und Besucher haften gegenüber dem Verein für Schäden, die durch sie oder ihre Hunde entstanden sind.  Ebenso haften Eltern für ihre Kinder.

 

  • Der Verein haftet nicht für Verletzungen die durch Rauferei der Hunde auf dem Gelände entstehen.

 

  • Von der Teilnahme an den Übungsstunden sind Personen ausgeschlossen, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol/Drogen etc.) stehen. Diese werden unverzüglich vom Platz verwiesen.

 

  • Während den Trainingseinheiten ist die Handynutzung untersagt.

 

Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.

 

Wir danken für Euer Verständnis!

Der Vorstand

 

bottom of page