Platzordnung
Damit das Training für Zwei- und Vierbeiner sicher und angenehm verläuft, gelten auf dem Vereinsgelände ein paar Regeln.
1. Hausrecht und Anweisungen
Aufsicht und Hausrecht auf dem Vereinsgelände liegen beim Vorstand und bei den Ausbildern. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Respektvoller Umgang, Rücksichtnahme und Disziplin sind die Grundlage unseres Vereinslebens.
2. Teilnahme am Übungsbetrieb
Teilnehmen können Mitglieder sowie Gäste gegen Zahlung der gültigen Trainingsgebühr. Gäste melden sich vorab beim Vorstand oder bei den Ausbildern an, die über die Teilnahme entscheiden. Beim ersten Besuch sind Hundehaftpflicht und Impfschutz nachzuweisen.
3. Gesundheit und Zutritt
Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde dürfen das Gelände nicht betreten. Läufige Hündinnen nehmen nur nach Rücksprache mit dem Ausbilderteam teil. Vorstand und Ausbilder können Hunde bei Krankheit, tierschutzrelevanten Auffälligkeiten oder Verstößen vom Training ausschließen.
4. Leinenpflicht und Freilauf
Auf dem Vereinsgelände gilt grundsätzlich Leinenpflicht. Freilauf ist nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den zuständigen Übungsleiter oder den Vorstand erlaubt.
5. Beißschutz und Sicherheit
Unsere Angebote richten sich an sozialverträgliche Hunde. In seltenen Fällen, etwa bei angespannter Gruppendynamik oder zur vorübergehenden Absicherung bei bestimmten Übungen, kann der Übungsleiter einen Maulkorb empfehlen oder anordnen.
6. Spielzeug und Hilfsmittel
Spielzeug wie Bälle oder Zergel bringt ihr nur nach Absprache mit dem Übungsleiter mit.
7. Sauberkeit
Das Lösen der Hunde auf dem Trainingsgelände ist zu vermeiden, Markieren an Geräten ist untersagt. Verunreinigungen entfernt der Hundeführer sofort und spült bei Bedarf mit Wasser nach.
8. Vereinseigentum
Trainingsgeräte, Platzanlagen, Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen führen zu Ersatzforderungen.
9. Haftung
Jeder Hundehalter haftet für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund entstehen. Besucher haften für ihre Hunde, Eltern für ihre Kinder. Für Verletzungen durch Raufereien zwischen Hunden übernimmt der Verein keine Haftung.
10. Ausschluss vom Training
Verstöße gegen diese Platzordnung oder gegen Anweisungen von Vorstand und Ausbildern können zum sofortigen Platzverweis oder zum Ausschluss vom Übungsbetrieb führen.
11. Verhalten während des Trainings
Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, nimmt nicht am Training teil und wird vom Platz verwiesen. Während des Trainings ist die Nutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet.
Zum Schluss
Diese Regeln dienen nicht der Einschränkung, sondern dem Schutz aller, Menschen wie Hunde. Nur durch ein respektvolles, sicheres Miteinander kann das Training für alle angenehm stattfinden.